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Rechtliches

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir wollen, dass alle Menschen unsere Website gut nutzen können – mit Tastatur, Screenreader, Vergrößerung oder auf einem kleinen Bildschirm. Diese Erklärung gilt für www.proplex.io.

1.Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist mit den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA und der harmonisierten Norm EN 301 549 teilweise vereinbar.

Wir haben die Website von Grund auf nach diesen Kriterien entwickelt. Am 6. Oktober 2026 haben wir alle rund 130 Seiten in beiden Sprachen, am Desktop und am Smartphone, automatisiert mit axe geprüft: Bis auf die unten genannten Punkte wurden keine Verstöße gegen WCAG 2.2 AA gefunden. Automatisierte Tests finden aber nur einen Teil der möglichen Barrieren; die manuelle Prüfung mit Tastatur und Screenreader läuft noch. Bis sie abgeschlossen ist und die bekannten Punkte behoben sind, bewerten wir den Stand ehrlich als „teilweise vereinbar“.

2.Was wir umsetzen

  • Klare Seitenstruktur mit Überschriften, Landmarken und einem Link „Zum Inhalt springen“
  • Vollständige Bedienbarkeit mit der Tastatur und gut sichtbarer Fokus
  • Farbkontraste von mindestens 4,5 : 1 für Text; Informationen nie nur über Farbe
  • Zielflächen für Touch von mindestens 44 × 44 Pixel
  • Formulare mit sichtbaren Beschriftungen, verständlichen Fehlermeldungen und einer Fehlerübersicht
  • Alternativtexte für inhaltliche Bilder
  • Animationen werden abgeschaltet, wenn du in deinem System „Bewegung reduzieren“ eingestellt hast; Videos lassen sich pausieren
  • Darstellung bis 400 % Zoom bzw. 320 Pixel Breite ohne horizontales Scrollen
  • Sprache jeder Seite ist ausgezeichnet (Deutsch bzw. Englisch)
  • Kein Captcha-Rätsel: Der Spamschutz im Kontaktformular läuft im Hintergrund

3.Bekannte Einschränkungen

  • App-Seite Mampfplan: Die nummerierten Schritte haben weiße Ziffern auf orangem Grund mit zu geringem Kontrast (2,7 : 1). Wir passen die Farben an.
  • AGB als PDF: Die PDF-Fassung unserer AGB ist nicht vollständig barrierefrei getaggt. Den gleichen Text findest du barrierefrei als Webseite.
  • Videos: Unsere Videos sind gestalterisch und haben keinen Ton; sie transportieren keine Informationen, die nicht auch im Text stehen.
  • Blog- und Projektinhalte: Bilder und Texte werden redaktionell gepflegt. Fehlt irgendwo ein Alternativtext, gib uns bitte Bescheid – wir ergänzen ihn.
  • Verlinkte Websites: Für Websites Dritter, auf die wir verlinken (z. B. Kundenprojekte, Social Media), ist diese Erklärung nicht anwendbar.

Gefundene Mängel beheben wir laufend und tragen das Ergebnis hier ein.

4.Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 5. Oktober 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung während der Entwicklung erstellt und am 6. Oktober 2026 mit den Ergebnissen der automatisierten Prüfung aktualisiert. Wir überprüfen sie nach Abschluss der manuellen Tests und danach mindestens einmal im Jahr sowie bei größeren Änderungen der Website.

5.Feedback und Kontakt

Ist dir eine Barriere aufgefallen, oder brauchst du Inhalte in einem anderen Format? Schreib uns:

Wir melden uns innerhalb von zwei Wochen.

6.Durchsetzung und Beschwerde

Wenn du mit unserer Antwort nicht zufrieden bist, kannst du dich an das Sozialministeriumservice wenden. Es ist in Österreich die Marktüberwachungsbehörde nach dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) und nimmt Meldungen über mögliche Verstöße entgegen. Außerdem kannst du dort ein kostenloses Schlichtungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) beantragen.

Sozialministeriumservice, Babenbergerstraße 5, 1010 Wien · www.sozialministeriumservice.gv.at

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